Gestreikt – wie bekomme ich Streikgeld?
GESTREIKT – STREIKABZUG – STREIKGELD
Für die im November 2021 durchgeführten Warnstreiks kann bei einem Streikabzug der auf der Entgeltabrechnung nachgewiesene Nettoentgeltabzug als Streikgeld beantragt werden. Dazu einfach das STREIKGELDFORMULAR ausfüllen, die Gehaltsabrechnung mit dem Streikabzug kopieren und beides an das GEW-Regionalbüro Halle schicken. Bei Rückfragen hilft der Vorstandsbereich Tarif- und Beamtenpolitik der GEW Sachsen-Anhalt.
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